Pflege für besondere Bedürfnisse
Schwere Erkrankungen können zur Folge haben, dass Betroffene ihren Alltag nicht mehr ohne Unterstützung meistern können. Ist z. B. der Tag-Nacht-Rhythmus gestört, die Eigenständigkeit stark eingeschränkt oder das Urteilsvermögen schwer beeinträchtigt, kann das für Angehörige zu belastenden Momenten führen. Auch gefährdende Situationen können durch die Erkrankung auftreten. Hier bieten wir gezielte Hilfestellungen im Rahmen einer verstärkten Betreuung.
Mögliche Beeinträchtigungen sind:
- Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches
- Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
- Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen
- Schwierigkeiten bei der Bewältigung sozialer Alltagsleistungen (Orientierungslosigkeit, Erinnerungslücken, vertraute Personen werden nicht wiedererkannt etc.)
- Schwierigkeiten, eigenständig den Tagesablauf zu planen
- Unangemessenes Reagieren in Alltagssituationen
Beantragung der außergewöhnlichen Betreuung
Generell kann jeder besondere Betreuungsleistungen bei der Pflegekasse beantragen. Die Zuordnung zu den Pflegeklassen I bis III ist hier kein Muss. Zuständig für das Gutachten ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser überprüft bei einem Hausbesuch, ob ein erheblicher Bedarf an einer außergewöhnliche Betreuung vorliegt. Anschließend entscheidet die Pflegekasse, ob die Leistung bewilligt werden kann.
Sie möchten sich näher informieren? Wir beraten Sie gerne ausführlich und begleiten Sie auf Wunsch auch bei allen nötigen Schritten.
Ihre persönliche Expertin:
Name:Jacky Peter |
Funktion: stellv. Pflegedienstleitung |
Telefon: 02403 / 32241 |
Telefax: 02403 / 32244 |
E-Mail: j.peter@pflegedienst-hagen.de |